
FAQ
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Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit Ihrer Pflichtversicherung („Krankenkasse“ - z.B. ÖGK oder BVAEB). Sie bekommen nach der Behandlung eine Honorarnote ausgestellt, welche ich direkt mit Ihnen verrechne. In der Folge kann diese bei der Pflichtversicherung zur Refundierung eingereicht werden. Die Höhe des erstatteten Betrags ist variabel. Der nicht erstattete Teilbetrag kann in weiterer Folge bei der Zusatzversicherung eingereicht werden.
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Sie können entweder per Überweisung oder bequem per Bankomat bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
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Diese richten sich nach der Art und Dauer des Termins. Bei der Leitungsabrechnung orientiere ich mich an den Tarifen der Krankenkasse und den Empfehlungen der Ärztekammer für OÖ.
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Ich bitte Sie um Nutzung des praktischen online Tools. Alternativ kann per Mail oder telefonisch ein passender Termin vereinbart werden.
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Ich bitte Sie, diesen Termin abzusagen. Dies geht auch Online. Bei kurzfristigen Absagen bitte wir um telefonische oder Email-Absage. Bei Nichterscheinen eines gebuchten Termins ohne Absage behalten wir uns vor, ein entsprechendes Ausfallshonorar zu verrechnen.
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Wenn Sie zur Erstordination kommen, bringen Sie bitte alle relevanten Vorbefunde mit.
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Zuerst wird ein genauer Befund erhoben und die Notwendigkeit und Art der empfohlenen Operation diskutiert und ausführlich aufgeklärt. Wenn einen OP nötig ist, erfolgt diese an der HNO-Klinik des Kepler Uniklinikums. Auf Wunsch bin ich bei der Terminkoordination und Planung Ihrer stationären Behandlung behilflich. In der Regel werden alle erwachsenen Patienten aus meiner Ordination auch von mir selbst operiert, wobei die Nachkontrollen zum größten Teil in der Ordination erfolgen können.